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Unser Verein

Die Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche oder juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung der Eltern. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung durch eine 2/3 Mehrheit. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und bedarf keiner Begründung.

 

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahmebestätigung und Leistung des Mitgliedsbeitrags . Jedes Mitglied verpflichtet sich zu einer Beitragszahlung pro Kalenderjahr. Die Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Mitgliedsrechte, insbesondere das Stimm- und Wahlrecht ruhen, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt ist.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei seinen Aktivitäten und Veranstaltungen zu unterstützen.

Wir freuen uns auf viele neue Mitglieder und ein angenehmes Vereinsleben.

 

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Der Vorstand

1. Vorsitzender  Chris Morgenthal

2. Vorsitzender  David Huschenbeth

3. Vorsitzender  Steffen Loth

Kassenwart  Jürgen Koch

Stellvertr. Kassenwart  Stefan John

Schriftführer  Frank Hoppe

Stellvertr. Schriftführer Sebastian Loth

 

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